Wie groß soll der Abstand von
Windkraftanlagen zur Wohnbebauung mindestens
sein? Welche Regelungen gibt es dazu?
Oberstes Kriterium für die Festlegung eines Mindestabstand von WKA zur
Wohnbebauung muss der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen
Risiken und Beeinträchtigungen sein. Dabei darf es keine Rolle
spielen, ob es sich um Wohngebiete oder einzelne Gehöfte handelt.
Zunächst fallen die Lärmbelästigung durch die WKA und ihr
Disko-ähnlicher Schattenwurf ins Auge. Für beides müssen im
Genehmigungsverfahren Gutachten dahingehend vorgelegt werden, dass
bestimmte Grenzwerte während des Betriebs nicht überschritten werden
(z.B.im Fall der Geräuschbelästigung durch die TA Lärm).
In den letzten Jahren mehren sich ernstzunehmende Hinweise, dass von
nicht hörbaren Schallimmissionen der WKA, dem gepulsten Infraschall,
erhebliche Gesundheitsstörungen ausgehen können (vgl.
Fragen zum Infraschall, Lärm und Gesundheit).
Die aktuellen Daten belegen ein konkretes Gesundheitsrisiko und
begründen, dass Bürger vor dem Infraschall aus WKA geschützt werden
müssen. Dies ist der Standpunkt unabhängiger Ärzte und Akustiker,
namhafter Ärztevereinigungen und der WHO. Einschlägige Publikationen
deutscher Ärzte stammen z.B. vom Ärzteforum Immissionsschutz aus Bad
Orb, der Ärztekammer Niedersachsen (AEFIS) und zahlreichen
Praxis-Ärzten (mehr dazu unter
Fragen
zum Infraschall, Lärm und Gesundheit).
Da die Infraschallimmissionen der WKA weit in den Kilometerbereich
reichen und die Reichweite wesentlich durch die Höhe der WKA bestimmt
wird, fordern die Ärzte zum Schutz exponierter Menschen einen
Mindestabstand
von WKA zur Wohnbebauung in der 10fachen Anlagenhöhe.
Windenergie und
Abstandsregelungen, Abstand von Windenergie – eine
wissenschaftsbasierte Empfehlung
Diese sogenannte 10xH-Regel wird in Bayern angewandt und gilt seit
2015 auch in Polen. Die meisten BI's in Deutschland haben ebenfalls
die 10xH-Regel in ihren Forderungskatalog übernommen. In
Großbritannien sind 3000 m, in den USA 2500 m Abstand vorgeschrieben.
In Baden-Württemberg hat dagegen die grün-schwarze Koalition die
ausbaufreundliche Politik der vorherigen grün-roten Landesregierung
im Koalitionsvertrag bestätigt; der gesetzlich vorgeschriebene
Mindestabstand beträgt hier 700 m für Wohngebiete (für Anwohner im
Außenbereich 400 m !), der nur in strikten Ausnahmefällen auf 1000 m
erhöht werden darf (Windenergie-Erlass Baden-Württemberg, Weisungen
des Umweltministeriums). Zur Begründung wird verbreitet, größere
Abstände würden die Durchsetzung der Energiewende in diesem
Bundesland gefährden. Diese Haltung ist angesichts der unbestreitbaren
Gesundheitsrisiken der Windenergie und ihrer fehlenden Effizienz nicht
länger verantwortbar (vgl.
Was
wird seitens der Politik bzgl. der Infraschallproblematik
unternommen ?).
Die 700 m stammen aus einer Zeit, in der die Windräder eine Höhe im
Bereich von 50 m hatten. Die modernen WKA haben eine Höhe von z.T.
über 250 m. Die Folge dieser WKA-ausbaufreundlichen Regelung ist, dass
mögliche Gesundheitsschäden von Anwohnern in Kauf genommen
werden.