Jahreshauptversammlung des Vereins
Schwarzwald Vernunftkraft e.V.
Am 3. Mai 2022 fand nach der pandemiebedingter Unterbrechung
in den Jahren 2020 und 2021 wieder die ordentliche
Mitgliederversammlung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V.
statt.
Nach den üblichen Formalien (Wahl der Kassenprüfer, Berichte des
Schatzmeisters und der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands,
Neuwahlen des Vorstands) wurden kleinere Änderungen der Satzung
beschlossen, die durch organisatorische Veränderungen im
Verein erforderlich waren.
Im Anschluss dankte der Vorsitzende allen Vorstandsmitgliedern und
Anwesenden für die bisher geleistete Arbeit im Sinne der Ziele des
Vereins. Er verwies auf die Herausforderungen durch die neue
energiepolitische Situation in Deutschland, Baden-Württemberg und
im Hochschwarzwald. Es schloß sich eine inhaltliche Diskussion über
die nächsten Aktivitäten des Vereins an. Alle Anwesenden waren sich
darin einig, dass neue Ideen und Wege gefunden werden müssen, um die
Bürger zu erreichen und ihnen mehr Klarheit über die jetzige
Energie-Situation und die Planungen in unserem Umfeld zu
vermitteln.
Dezember 2019
Pressemitteilung der Kanzlei Caemmerer Lenz vom 23.12.2019:
VGH Baden-Württemberg bestätigt das Bauverbot
für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“
Vorgaben der Landesregierung BW verstoßen gegen
Umweltrecht
Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes
Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich
1. Gegenstand und Einordnung der Entscheidungen
Die beiden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg vom 17.12.2019 bezüglich der Windparks
„Blumberg“ und „Länge“ (Schwarzwald-Baar-Kreis) aufgrund eines
Antrags des bundesweit anerkannten Umweltverbandes
Naturschutzinitiative e.V. (NI) – 10 S 566/19 und 10 S 823/19 –
liegen nun vor. Auf diese Beschlüsse haben zahlreiche Behörden in
Baden-Württemberg gewartet. Das Gericht bestätigt damit zwei
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit denen nicht
nur ein Bau- bzw. Rodungsverbot ausgesprochen wurde, sondern
auch, dass die Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg zu
Genehmigungsverfahren und zur Öffentlichkeitsbeteiligung
rechtswidrig sind. Die Entscheidungen des zehnten Senats gehen
deshalb weit über diese beiden Windparks hinaus und fordern
letztlich, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
auf neue (rechtmäßige) Füße zu stellen. Die wesentlichen Inhalte
der Beschlüsse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind
rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte
erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden
forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der
Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
- Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese
von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen
Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche
Rechtsgrundlage erteilt wurde.
Darüber hinaus hat das Gericht auch den Versuch der Beschwerdeführer
zurückgewiesen, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu
verhindern. Behauptet wurde, dass es der Naturschutzinitiative e.V.
(NI) an der Berechtigung fehle, diese Genehmigungen anzugreifen. Der
VGH Baden-Württemberg hat nun klar und deutlich ausgeführt, dass es
keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemachten
Rechtsbehelfe gebe.
Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen
werden:
Eine lesenswerte Einordnung des Urteils von Holger Douglas auf
"Tichys Einblick" findet sich hier.
Oktober 2019
Erste Jahreshauptversammlung des
Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V.
Am 19.9.2019 fand die erste ordentliche Mitgliederversammlung des
Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V. statt. Zu dem Verein hatten
sich im April 2018 die Bürgerinitiativen Titisee-Neustadt,
Schwarzwald Gegenwind (Kleines Wiesental) und Gegenwind Oberes
Bregtal zusammen geschlossen. Das Gründungsprinzip war, dass die
drei Regionalgruppen unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten
und sich gegenseitig unterstützen.
Nach den Berichten aus den drei Regionalgruppen ging der
Vorsitzende in seinem Rechenschaftsbericht noch einmal auf den
Sinn und die Vorteile der Kooperation ein. Zielstellung ist es,
die Verschiedenheit des Schwarzwalds abzubilden und sinnvoll
zusammenzuführen. Damit soll vor dem Hintergrund der erwiesenen
Nutzlosigkeit der WEA für den Klimaschutz den gemeinsamen
Bedrohungen durch das gesundheitliche Risiko (u.a. Infraschall),
dem Verlust an Heimatlandschaft und Artenvielfalt sowie den
wirtschaftlichen Folgen durch den Rückgang des Tourismus effektiv
entgegen gewirkt werden.
Als Vorteile der Kooperation werden gesehen
- Informationsaustausch, der immer wesentlicher wird
angesichts der Medienkampagnen und des politischen Drucks
- Gegenseitige Unterstützung und voneinander lernen -
verschiedene Strategien akzeptieren und kommunizieren
- Gemeinsame Veranstaltungen (z.B. Vorträge in Gresgen,
Tegernau, Furtwangen)
- Gemeinsame Finanz- und Mitgliederverwaltung, was eine
Entlastung für alle bedeutet
- Gemeinsamer Auftritt im Internet - Visitenkarte für
zahlreiche Nutzer
- Der neue Verein eröffnete die Chance zur Mitgliedschaft in
Vernunftkraft Deutschland e.V., die im August 2018 erfolgte
April 2018
Gründung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft
e.V.
Die Regionalgruppen BI SchwarzwaldGegenwind (Kleines und Großes
Wiesental), BI Titisee-Neustadt und BI Gegenwind Oberes Bregtal
haben beschlossen, sich zu einem Verein zusammen zu schließen und
den Verein Schwarzwald Vernunftkraft e.V. zu gründen. Ziel des
Vereins soll es sein, die Bürger zu unterstützen, die eine
Zerstörung ihrer Heimatlandschaft durch Windenergie-Anlagen
verhindern wollen und eine bessere Energiepolitik fordern.
Auf der Gründungsversammlung am 30.04.2018 wurde die
Vereinssatzung beschlossen und der Vorstand gewählt. Es wurde
entschieden, den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister
anzumelden und die Gemeinnützigkeit als Körperschaft beim
Finanzamt zu beantragen. Beides wurde im Mai 2018 genehmigt.