Mai 2022


Jahreshauptversammlung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V.

Am 3. Mai 2022  fand nach der pandemiebedingter Unterbrechung in den Jahren 2020 und 2021 wieder die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Schwarz­wald Vernunftkraft e.V. statt.

Nach den üblichen Formalien (Wahl der Kassenprüfer, Berichte des Schatz­meis­ters und der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands, Neuwahlen des Vorstands) wurden kleinere Änderungen der Satzung beschlossen, die durch  organisa­to­rische Veränderungen im Verein erforderlich waren.

Im Anschluss dankte der Vorsitzende allen Vorstandsmitgliedern und Anwesen­den für die bisher geleistete Arbeit im Sinne der Ziele des Vereins. Er verwies auf die Herausforderungen durch die neue energiepolitische Situation in Deutsch­land, Baden-Württemberg und im Hochschwarzwald. Es schloß sich eine inhal­tliche Diskussion über die nächsten Aktivitäten des Vereins an. Alle Anwesenden waren sich darin einig, dass neue Ideen und Wege gefunden werden müssen, um die Bürger zu erreichen und ihnen mehr Klarheit über die jetzige Energie-Situa­tion und die Planungen in unserem Umfeld zu vermitteln.

Dezember 2019

Pressemitteilung der Kanzlei Caemmerer Lenz vom 23.12.2019:

VGH Baden-Württemberg bestätigt das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“

Vorgaben der Landesregierung BW verstoßen gegen Umweltrecht

Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich

1. Gegenstand und Einordnung der Entscheidungen

Die beiden Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2019 bezüglich der Windparks „Blumberg“ und „Länge“ (Schwarzwald-Baar-Kreis) aufgrund eines Antrags des bundesweit anerkannten Umweltver­bandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) – 10 S 566/19 und 10 S 823/19 – liegen nun vor. Auf diese Beschlüsse haben zahlreiche Behörden in Baden-Württemberg gewartet. Das Gericht bestätigt damit zwei Entscheidungen des Verwaltungs­gerichts Freiburg, mit denen nicht nur ein Bau- bzw. Rodungsverbot ausge­sprochen wurde, sondern auch, dass die Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg zu Genehmigungsverfahren und zur Öffentlichkeitsbeteiligung rechtswidrig sind. Die Entscheidungen des zehnten Senats gehen deshalb weit über diese beiden Windparks hinaus und fordern letztlich, die immissionsschutz­rechtlichen Genehmigungsverfahren auf neue (rechtmäßige) Füße zu stellen. Die wesentlichen Inhalte der Beschlüsse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen und zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
  • Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.
Darüber hinaus hat das Gericht auch den Versuch der Beschwerdeführer zurück­gewiesen, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu verhindern. Behauptet wurde, dass es der Naturschutzinitiative e.V. (NI) an der Berechtigung fehle, diese Genehmigungen anzugreifen. Der VGH Baden-Württemberg hat nun klar und deutlich ausgeführt, dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemach­ten Rechtsbehelfe gebe.

Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden: 

Eine lesenswerte Einordnung des Urteils von Holger Douglas auf "Tichys Einblick" findet sich hier. 

Oktober 2019


Erste Jahreshauptversammlung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V.

Am 19.9.2019 fand die erste ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V. statt. Zu dem Verein hatten sich im April 2018 die Bürgerinitiativen Titisee-Neustadt, Schwarzwald Gegenwind (Kleines Wiesental) und Gegenwind Oberes Bregtal zusammen geschlossen. Das Gründungsprinzip war, dass die drei Regionalgruppen unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

Nach den Berichten aus den drei Regionalgruppen ging der Vorsitzende in seinem Rechenschaftsbericht noch einmal auf den Sinn und die Vorteile der Kooperation ein. Zielstellung ist es, die Verschiedenheit des Schwarzwalds abzubilden und sinn­voll zusammenzuführen. Damit soll vor dem Hintergrund der erwiesenen Nutzlosigkeit der WEA für den Klimaschutz den gemeinsamen Bedrohungen durch das gesundheitliche Risiko (u.a. Infraschall), dem Verlust an Heimatland­schaft und Artenvielfalt sowie den wirtschaftlichen Folgen durch den Rückgang des Tourismus effektiv entgegen gewirkt werden.
Als Vorteile der Kooperation werden gesehen
  • Informationsaustausch, der immer wesentlicher wird angesichts der Medienkampagnen und des politischen Drucks
  • Gegenseitige Unterstützung und voneinander lernen - verschiedene Strategien akzeptieren und kommunizieren
  • Gemeinsame Veranstaltungen (z.B. Vorträge in Gresgen, Tegernau, Furtwangen)
  • Gemeinsame Finanz- und Mitgliederverwaltung, was eine Entlastung für alle bedeutet
  • Gemeinsamer Auftritt im Internet - Visitenkarte für zahlreiche Nutzer
  • Der neue Verein eröffnete die Chance zur Mitgliedschaft in Vernunftkraft Deutschland e.V., die im August 2018 erfolgte

April 2018


Gründung des Vereins Schwarzwald Vernunftkraft e.V.

Die Regionalgruppen BI SchwarzwaldGegenwind (Kleines und Großes Wiesental), BI Titisee-Neustadt und BI Gegenwind Oberes Bregtal haben beschlossen, sich zu einem Verein zusammen zu schließen und den Verein Schwarzwald Vernunftkraft e.V. zu gründen. Ziel des Vereins soll es sein, die Bürger zu unterstützen, die eine Zerstörung ihrer Heimatlandschaft durch Windenergie-Anlagen verhindern wollen und eine bessere Energiepolitik fordern.

Auf der Gründungsversammlung am 30.04.2018 wurde die Vereinssatzung beschlos­sen und der Vorstand gewählt. Es wurde entschieden, den Verein zur Ein­tragung in das Vereinsregister anzumelden und die Gemeinnützigkeit als Körper­schaft beim Finanzamt zu beantragen. Beides wurde im Mai 2018 genehmigt.




Schwarzwald Vernunftkraft e.V.
info (at) schwarzwald-vernunftkraft.de