Beeinträchtigung des Natur- und Artenschutzes

Dr. Philipp Wolf

Der Schwarzwald ist keine tote Kulisse, der Schwarzwald lebt. Seine Höhenlagen stellen einzigartige, montane bis hochmontane Bereiche dar, die durch eine enge Verzahnung von offenen und bewaldeten Bereichen gekennzeichnet sind. Über Jahrhunderte hat sich hier ein wertvolles Ökosystem entwickelt, welches Rück­zugsraum für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten ist. Besondere regio­nale Bedeutung haben Vogel­arten wie Auerhuhn, Rotmilan, Wanderfalke, Baum­falke, Wespenbussard, Waldschnepfe oder Uhu.



In den letzten Jahrzehnten wurde der Wert des Schwarzwaldes als Kultur- und Natur­landschaft erkannt. Es ist den Schwarzwälder Gemeinden gelungen, durch Auswei­sung von Schutzgebieten sowie aufwändigen Monitoring und Pflegemaß­nahmen, die dortigen natur- und artenschutzrechtlichen Interessen mit wirt­schaft­lichen und touristi­schen Interessen zu vereinen.


Haben Windkraftanlagen irgendeinen Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt, also auf das Ökosystem des Schwarzwalds?

Der privilegierte Bau von Windrädern (WKA) in Baden-Württemberg führt aktuell jedoch dazu, dass massiv in die bestehenden Ökosysteme eingegriffen wird, was bei anderen Bauvorhaben undenkbar und auch schlicht verboten wäre. Inzwi­schen sind auch Natur­schutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Auerwild­gebiete, Wildkorridore, Boden­schutz­wälder und Wasserschutzgebiete, wertvolle natur- und artenschutz­recht­liche Errungen­schaften der letzten Jahrzehnte, vor dem Bau oder dem Einfluss von WKA nicht mehr geschützt.

Bei der Planung von WKA sind rund 30 Vogel- und rund 25 Fledermausarten zu berück­sichtigen, die streng geschützt sind und als windkraftempfindlich gelten. Der Schutz dieser Arten gegen Tötung oder Störung muss laut Bundesnaturschutz­gesetz sowie EU-Vogelschutzrichtlinie gewährleistet sein. Ausnahmen davon können nach §45 (7), 5 BNatSchG nur gemacht werden, wenn (1) “ein öffentliches Interesse besteht“, (2) „keine zumutbaren Alternativen gegeben sind“ und (3) „sich der Erhaltungszustand der Popu­lationen einer Art“ dadurch nicht verschlech­tert.



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Durch den Bau von WKA wird doch der Klimawandel gebremst. Der Klimawandel bringt einen viel höheren Schaden für die Natur als der Bau von WKA ?

Ein öffentliches Interesse wird oft damit begründet, dass durch den Bau von WKA der Klimawandel gebremst werden könnte. Der Klimawandel würde zukünftig einen viel höheren Schaden für die Natur bringen als der Bau von WKA. Deshalb müsste man beim WKA-Bau auch entsprechende „Kollateralschäden“ an der Natur mit einprogrammieren. Stattdessen sind zwei Dinge zu bedenken. Erstens hat sich gezeigt, dass der Bau von WKA per se keinen Beitrag zur CO2-Reduktion in Deutschland und damit zum Klima­schutz beiträgt. Denn die CO2-Emis­sionen sind in den letzten Jahren trotz Zubaus tausender WKA nicht zurück­gegangen. Zweitens muss man sich fragen, was man künftig vor dem Klimawan­del noch schützen möchte, wenn lokale oder regionale Tierpopulatio­nen durch WKA ausgelöscht wurden.

In einer repräsentativen Umfrage des EMNID-Instituts 2015 sprachen sich 80% der Befragten gegen den Bau von Windkraftanlagen (WKA) im Wald aus. 67% gaben außerdem an, dass für sie der Schutz von Vögeln und anderen Tieren Vorrang vor dem Bau von WKA hat. Dies zeigt, dass die Bürger ein feines Gespür für die Belange der Natur haben und kein allgemeines öffentliches Interesse daran besteht, dem Bau von WKA entsprechenden Vorrang zu geben.



Man kann diskutieren, welchen Einfluss WKA in einer kahlen, abgeräumten, intensiv genutzten Feldflur haben. Im struktur- und artenreichen Schwarzwald ist dieser Einfluss immens. Durch den Bau riesiger Zuwegungen und großer Beton­fundamente verlieren wertvolle Böden ihre Funktion als Erosionsschutz und Lebensraum. Durch Lärm und Blinklichter wird die umgebende Natur tagaus tagein empfindlich gestört.

Stumme Opfer sind insbesondere Vögel und Fledermäuse, für die die Betontürme und Rotoren, die zehntausende Quadratmeter Fläche überstreichen, gefährliche Fallen bilden. Wie Untersuchungen gezeigt haben, kann das Orientierungs­ver­mögen von Fledermäusen durch Ultraschall-Emissionen von WKA beeinträchtigt werden. Ebenso sind diese Tiere insbesondere durch sog. „Barotraumata“ gefährdet, wenn sie in Unterdruckgebiete von WKA gelangen. Ihr Körper reagiert dabei mit einer Volumenzu­nahme luft- oder gasgefüllter Körperräume. Dadurch kommt es zur Zerstörung der Lungen und anderer Organe, die zum Verenden der Tiere führt. Laut wissenschaftlichen Studien kommen in Deutschland rund 1.200 Greifvögel und rund 250.000 Fledermäuse durch Windkraftanlagen ums Leben. Die Dunkelziffer dürfte aufgrund folgender Faktoren weitaus höher liegen: zunächst können Vögel oder Fledermäuse durch Rotorschlag weit in unübersicht­liches Gelände geschleudert werden, wo sie nicht gefunden werden, verwendete Tiere werden schnell von Raubtieren gefressen und Fledermäuse mit Barotrauma können noch mehrere Minuten oder Stunden leben, ehe sie verenden.

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Wie steht die Politik in Baden-Württemberg Politik zu den Beeinträchtigungen des Natur- und Artenschutzes durch die Windkraft ? 

In den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württem­berg (LUBW) herausgegebenen Planungshilfen zum Bau von WKA kann in den letzten Jahren eine systematische Unterhöhlung des Natur- und Arten­schutz beobachtet werden. So werden EU-Vogelschutzgebiete per se nicht mehr als Tabuzonen von WKA anerkannt. Zudem wird z.B. die Waldschnepfe (Scolopax rusticola), die nach einer Studie im Nordschwarzwald als äußerst windkraft­empfindlich eingestuft wird, in den LUBW-Leit­linien nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass entgegen des „Helgoländer Papiers“, das von der Länderarbeits­gemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) in Zusammenar­beit mit den Bundesländern verabschiedet wurde, der Abstand des Rotmilanhorsts zu einem WKA in B.-W. statt der empfohlenen 1.500 Meter nur 1.000 Meter betragen muss. Begründung: Der Rotmilan im Südwesten würde sich anders verhalten als in anderen Bundesländern und in der „reich strukturierten“ und „geomor­phologisch abwechslungsreichen Landschaft“ Baden-Württembergs ausreichend Nahrungs­habitate im „zumeist näheren Umfeld seines Horstes“ finden. Dabei wird verkannt, dass in den zahlreichen Studien mit besenderten Rotmilanen, die der Abstandsempfehlung vorausgingen, (logischerweise) keinerlei Unterschiede im Flug­verhalten in unterschiedlichen Bundesländern festgestellt wurden. Auch der vermeint­liche Schutz des Rotmilans in B.W. durch sog. „Rotmilan-Dichtezentren“ - in der Öffent­lichkeit als „Tabuzonen“ für WKA benannt – wird durch eine 5-seitige Bauleit­planung der LUBW „für WKA innerhalb (!) von Rotmilan-Dichtezentren“ konterkariert. Hinzu kommt, dass behördlich angeord­nete „Ausgleichmaßnah­men“ nur selten ihren Zweck erfüllen, da sie weder gefährdete Arten adäquat schützen, noch so weit entwickelt sind, dass sie schon zu Beginn eines WKA-Betriebs greifen. Es drängt sich also der Eindruck auf, dass die natur- und arten­schutzrechtliche Bauleitplanung in B.- W. in Sachen Natur- und Arten­schutz an wirtschaftlichen Interessen der Windindustrie ausgerichtet sind und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien nicht angemessen berück­sichtigt wurden.

Baden-Württemberg hat im Deutschland-weiten Vergleich mit die schlechtesten Wind­verhältnisse für WKA. Die Windkraftindustrie drängt deshalb besonders in die hochgele­genen Regionen, wo jedoch auch die größten natur- und arten­schutz­recht­lichen Kon­flikte vorprogrammiert sind. Für diese Branche, die sich vermeintlich dem Umweltschutz verschrieben hat, stellt der Natur- und Artenschutz damit ein großes Planungshindernis dar. Die Erfahrung zeigt, dass sie deshalb auch bemüht ist, dieses mit allen Mitteln zu beseitigen.

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Es müssen doch avifaunistische Gutachten (Untersuchungen von fliegenden Tieren: Vögel und Fledermäuse) im Rahmen eines WKA-Bauvorhabens erstellt werden, wozu dienen diese dann ?

Was sind also avifaunistische Gutachten (Untersuchungen von fliegenden Tieren: Vögel und Fledermäuse) im Rahmen eines WKA-Bauvorhabens wert? Zunächst ist zu berücksichtigen, dass diese Gutachten in der Regel von den Vorhabenträgern in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Zahlreiche Beispiele aus unserer Region belegen, dass diese Gutachten oft nicht der Norm entsprechen (z.B.im Hinblick auf den Untersu­chungs­umfang) und Risikoeinschätzungen bei verschiedenen Vogel- oder Fledermaus­arten falsch sind. Zudem gibt es Fälle, dass Abschalt­zeiten, die aus natur- und arten­schutzrechtlichen Gründen erlassen wurden, vom Betreiber nicht eingehalten werden – auch weil die Behörden ihrer Aufsichts­pflicht nicht nachkommen. So drehen sich die Windräder in Dämmerungsstunden, während Fledermäuse besonders aktiv sind oder wenn gerade die Heuernte in der Umgebung der Windräder erfolgt und dadurch Rotmilane und andere Raubvögel angelockt werden. Ebenso wird durch gemeldete Todfunde an WKA, die seit mehreren Jahren in Betrieb sind, deutlich, dass man von einem (von den WKA-Betreibern oft propagierten) Gewöhnungseffekt von Greifvögeln gegenüber WKA nicht ausgehen kann.

 

Dieser tote Rotmilan wurde  im August 2015 bei der WKA Weiss­moos gefun­den. Die Untersuchung des Vogels zeigte, dass die Todes­ur­sache ein stumpfes Trauma war, das offensichtlich durch die Rotorblät­ter des Wind­rads verursacht wurde.

Wenn in der Bauplanung von WKA natur- und artenschutzrechtliche Verstöße oder falsche Gutachten vorliegen, haben Naturschutzverbände ein Einspruch- und Klage­recht. Diese finden erfahrungsgemäß jedoch nur allzu selten Anwendung. Ein Hinter­grund ist, dass Ausgleichsmaßnahmen, die im Zuge eines Baus von WKA geleistet werden müssen, direkt den Naturschutzverbänden zugutekommen. Damit profitieren die Naturschutzverbände direkt vom Bau von WKA. Folglich muss in Frage gestellt werden, ob sie noch in ausreichender Form ihrer Aufsichts­pflicht bei der Planung und Genehmigung von WKA gerecht werden. Viele Naturschützer sind wegen dieser modernen Form des „Ablasshandels“ aus den Verbänden ausgetreten und haben sich teilweise wieder neu organisiert.

WKA sind Industrieanlagen, deren Errichtung auf den Höhen des Schwarzwaldes mit zu großen Risiken für die dortige Natur verbunden ist. Gerade im Hinblick auf die vorhan­dene oder zu erwartende Unwirtschaftlichkeit der meisten Windräder sind solche Eingriffe auch nicht gerechtfertigt. Eine vernünftige, naturschonende Gewinnung erneuerbarer Energien durch Sonne, Wasser und Holz passt zum Schwarzwald, die Windkraft nicht. Gerade jetzt, da viele gefährdete Tierarten unseres besonderen Schutzes bedürfen, stellt der Bau von WKA in ihren letzten, unberührten Refugien des Schwarzwaldes einen „Tabubruch“ dar.

Schwarzwald Vernunftkraft sieht wie auch andere Bürgerinitiativen die Natur als tragende Säule und wesentliches Element unserer einzigartigen Landschaft an. Sie wird sich deshalb auch in Zukunft mit aller Kraft für die Belange des Natur- und Artenschutzes in unserer Region einsetzen.


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Schwarzwald Vernunftkraft e.V.
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